Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen. Die Reform sieht insbesondere verschiedene Massnahmen auf der Leistungsseite sowie eine zusätzliche Finanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer vor. Die Reform wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungsänderungen wird demnächst eröffnet.

Auf der Website des BSV (Stabilisierung der AHV (AHV 21)) sind zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) allgemeine Informationen, eine FAQ und ein Tool für die individuelle Abfrage von Referenzalter sowie von Rentenzuschlag und Kürzungssätze für die betroffenen Frauen der Übergangsgeneration aufgeschaltet worden. Diese Informationen werden regelmässig aktualisiert und ergänzt, um dem Informationsbedarf bestmöglich gerecht zu werden.