Familienzulagen

Betrifft: im Prinzip alle Arbeitnehmer für alle Kinder.

Minimalbeträge gemäss FamZG:

  • Eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken pro Monat für jedes Kind, ab dem Monat der Geburt bis zum 16. Lebensjahr. Die Zulage wird für erwerbsunfähige Kinder, welche aufgrund von Krankheit oder Invalidität keine berufliche Tätigkeit ausüben können, bis zum 20. Lebensjahr bezahlt.

  • Eine Zulage für berufliche Ausbildung von mindestens 250 Franken pro Monat für jedes Kind, ab dem 16. Geburtstag und bis zum Ende seiner Ausbildung, jedoch höchstens bis zum 25. Lebensjahr.

Die Kantone können diese Beträge erhöhen und Geburts- oder Adoptionszulagen einführen.