Präsentation

Die Agentur 51.10 ist der Ausgleichskasse der Uhrenindustrie (CCIH) angeschlossen und kümmert sich um die Verwaltung der Sozialversicherungen der 1. Säule. Der verantwortliche Gründerverband ist der Arbeitgeberverband "Association patronale des industries de l'Arc-horloger" (apiah).

Die Agentur befasst sich mit folgenden Hauptaufgaben:

  • Erhebung der paritätischen und persönlichen Beiträge
  • Berechnung und Bezahlung der AHV- und IV-Renten und der IV-Taggelder
  • Berechnung und Bezahlung der Erwerbsausfallentschädigung für Militär und Mutterschaft, zuzüglich der durch den GAV der Uhren- und Mikrotechnikindustrie vorgesehenen Zulagen
  • Berechnung und Bezahlung der Familienzulagen
  • Erfassung der Einkommen auf den individuellen Konten der Arbeitnehmer, Selbständig- erwerbenden und Nichterwerbstätigen, welche der Agentur 51.10 angeschlossen sind.

 

AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

Die AHV ist eine Versicherungsdeckung für alte Menschen und für Hinterlassene. Grundsätzlich ist jede in der Schweiz wohnhafte oder arbeitstätige Person AHV-versichert.

Die Beiträge werden durch die der AHV angeschlossenen Personen bezahlt. Bei Arbeitstätigkeit bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge, die andere Hälfte geht zulasten des Arbeitnehmers.

Jede Person (ob aktiv oder nicht aktiv) muss ab dem 1. Januar des 18. Altersjahres bis zum offiziellen AHV-Alter AHV-Beiträge leisten.

Pensionierte welche weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausüben müssen ebenfalls Beiträge bezahlen. Jedoch profitieren sie von einem Freibetrag von Fr. 1‘400.00/Monat oder Fr. 16‘800.00/Jahr auf welchem sie keine Beiträge bezahlen müssen.

Die Beiträge der Erwerbstätigen berechnen sich auf dem Einkommen; diejenigen der nicht Erwerbstätigen entsprechend ihren sozialen Bedingungen.

Organigramm der AHV (nur auf Französisch)

  

FZ (Familienzulagen)

In der Schweiz gilt das Prinzip „ein Kind – eine Zulage“ nicht. Der Anspruch auf Familienzulagen ist von der Zugehörigkeit an eine bestimmte Personengruppe abhängig, welche verschiedenen Gesetzen unterliegen:

  • Arbeitnehmer ausserhalb der Landwirtschaft
  • Personen ohne Erwerbstätigkeit
  • Selbständig Erwerbstätige
  • Personen mit Erwerbstätigkeit in der Landwirtschaft

Zahlen FZ

  

EO (Erwerbsersatzordnung bei Militär und Mutterschaft)

Das Ziel der EO ist es, den Lohnverlust aufgrund von Militärdienst oder Mutterschaft zu entschädigen.

Jede in der Schweiz wohnhafte oder arbeitende Person ist versichert und zahlt Beiträge, wenn sie obligatorisch bei der AHV/IV versichert ist.