Der Bundesrat hat die COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall geändert und verlängert. Somit kann die Entschädigung in bestimmten Fällen ab dem 17. September 2020 weiterhin ausbezahlt werden. Dazu ist ein neuer Antrag erforderlich.

Die Informationsstelle AHV/IV hat zusammen mit dem BSV das neue Formular «318.759 - Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung für Ansprüche ab dem 17. September 2020» sowie das neue Merkblatt «6.13 - Corona Erwerbsersatzentschädigung für Ansprüche ab dem 17. September 2020» erarbeitet und aufgeschaltet.

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