In der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 wurde die Vorlage Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) angenommen.

Ab 2020 wird der AHV-Beitragssatz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraussichtlich um je 0.15 Prozentpunkte erhöht (total 10.55%: 5.275% Arbeitnehmer / 5.275% Arbeitgeber).