Ab dem 1. Januar 2024 tritt die Reform der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21) in Kraft, die das Volk in der Abstimmung vom 25. September 2022 angenommen hat.
Diese Reform sichert die Finanzierung der AHV und die Stabilität der Rentenleistungen für das kommende Jahrzehnt. Das Referenzalter für den Renteneintritt für Frauen wird auf 65 Jahre angehoben, es wird mehr Flexibilität bei der vorzeitigen Rente geben und eine leichte Erhöhung der Mehrwertsteuer wird diese Änderungen begleiten.
Für weitere Informationen können Sie das vom BSV herausgegebene Merkblatt konsultieren, indem Sie hier klicken.
Die Informationsstelle AHV/IV hat ausserdem ein erklärendes Video Video produziert.