Die jährliche Bescheinigung der AHV-pflichtigen Löhne muss uns bis spätestens am 30. Januar zugestellt werden.

Sie kann uns via Swissdec zugestellt werden (Mitgliedsnummer = diejenige, die auf unseren Abrechnungen steht; Datenempfänger = 051.010 - CCIH, Agentur 10, La Chaux-de-Fonds). Falls Ihre Software dies nicht zulässt, können Sie sie uns entweder per Post oder per E-Mail übermitteln (wir empfehlen Ihnen, eine gesicherte E-Mail-Plattform zu verwenden).

In jedem Fall bitten wir Sie, das Formular "Begleitblatt für die jährliche Lohnabrechnung" beizulegen. Wenn Sie uns Ihre Bescheinigung per Swissdec zusenden, müssen Sie uns das besagte Formular per E-Mail übermitteln.