Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Kontaktquarantäne aufzuheben.

Der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz bei Quarantäne ist somit bis und mit 2. Februar 2022 gewährleistet. Nach diesem Datum kann kein Anspruch mehr auf Corona-Erwerbsersatz infolge Quarantäne entstehen.

Datum des Inkrafttretens: 3. Februar 2022

 

Die Medienmitteilung ist unter diesem Link abrufbar.