Sind Sie als Arbeitgeber unserer Ausgleichskasse angeschlossen, erhalten Sie nächstens ein Kreisschreiben, in welchem wir Sie unter anderem daran erinnern, dass uns die Lohnbescheinigungen 2014 bis spätestens am 30.01.2015 zukommen müssen. Sie können uns diese entweder über die gesicherte Plattform E-Business übermitteln, indem Sie eine ELM-Datei hinterlegen, oder per Post.